Höhere Schwelle, weniger Erteilungen: Was 2026 bei der Blauen Karte EU gilt
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Gehaltsschwelle für die Blaue Karte EU bei 50.700 Euro, in Engpassberufen bei 45.934,20 Euro. Der Bestand an Karteninhabern wächst, die Ersterteilungen sinken aber seit 2023 trotz niedrigerer Hürden. Warum der eigentliche Engpass nicht im Gehalt liegt, sondern im Verfahren davor und danach.
Die Grenze verschiebt sich jedes Jahr, ohne dass jemand sie verhandelt
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Verdienstgrenzen für die Erwerbsmigration. Wer eine akademische Fachkraft aus einem Drittstaat über die Blaue Karte EU einstellen will, muss ihr im Regelfall mindestens 50.700 Euro im Jahr zahlen. In Engpassberufen und bei Hochschulabsolventen der vergangenen drei Jahre liegt die Grenze bei 45.934,20 Euro (Quelle: Auswärtiges Amt, 2026).
Beide Werte sind keine Verhandlungsbasis, sondern Erteilungsvoraussetzung. Sie ergeben sich als fester Prozentsatz aus der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, die 2026 bei 101.400 Euro liegt. Steigt diese Grenze, steigen die Gehaltsschwellen automatisch mit. Was nach einer technischen Anpassung aussieht, verschiebt jedes Jahr die Linie, ab der eine Einstellung überhaupt möglich ist.
Ein Rechtsthema, das in Wahrheit ein Planungsthema ist
Die Blaue Karte EU wird meist aufenthaltsrechtlich diskutiert. Das ist sie auch. Aber für Arbeitgeber ist sie vor allem eine Planungsgröße. Denn die Schwelle entscheidet nicht erst im Visumverfahren, sondern schon bei der Frage, mit welchem Gehaltsband eine Stelle ausgeschrieben wird.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwei Wege. Bei der Regelschwelle von 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig. Die abgesenkte Schwelle von 45,3 Prozent gilt für bestimmte Berufsgruppen, etwa in Technik, Medizin und IT, und für Berufseinsteiger - hier muss die Bundesagentur zustimmen. Auch IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss können die Blaue Karte erhalten, wenn sie mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen (Quelle: § 18g AufenthG). Wer diese Unterscheidung erst im Verfahren trifft, verliert Wochen.
Der Bestand wächst, das Neugeschäft nicht
Auf den ersten Blick ist die Bilanz gut. Ende 2025 hatten gut 164.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus Drittstaaten eine Blaue Karte EU, 114 Prozent mehr als im Jahr 2020. Die Zahl der Erwerbsmigranten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hat sich im selben Zeitraum etwa verdoppelt (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2026).
Diese Zahlen beschreiben allerdings einen Bestand, keinen Zufluss. Und der Zufluss entwickelt sich gegenläufig. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 12.430 Blaue Karten erstmals erteilt, im ersten Halbjahr 2024 noch 7.750, im ersten Halbjahr 2025 nur noch 7.385. Bei den Visa der deutschen Auslandsvertretungen fiel die Zahl im gleichen Zeitraum von 17.907 auf 9.867 (Quelle: BAMF, 2026).
Balkendiagramm mit drei Balken für das erste Halbjahr 2023, 2024 und 2025: 12.430, 7.750 und 7.385 erstmals erteilte Blaue Karten EU. Eine gestrichelte Linie verbindet die Balkenspitzen und fällt nach rechts ab.
Niedrigere Hürden haben den Rückgang nicht gedreht
Das ist der unbequeme Teil. Die Gehaltsanforderungen für die Blaue Karte wurden 2023 spürbar gesenkt, der Kreis der begünstigten Berufe wurde erweitert. Trotzdem sinken die Ersterteilungen seither. Die Erwerbsmigration insgesamt legte im ersten Halbjahr 2025 zwar um 19,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu, doch die Blaue Karte selbst profitierte davon nicht.
Das lässt zwei Lesarten zu. Entweder verlagert sich die Zuwanderung auf andere Aufenthaltstitel, die weniger Voraussetzungen stellen. Oder die Hürde liegt gar nicht beim Gehalt, sondern bei Verfahrensdauer, Dokumentenlage und Anerkennung. Beides spricht gegen die Annahme, dass eine weitere Absenkung der Schwellen das Problem lösen würde.
Wer hier allein auf die Zahl im Arbeitsvertrag schaut, sieht den kleineren Teil des Engpasses.
Und internationale Fachkräfte bleiben ein Baustein neben Ausbildung und besseren Arbeitsbedingungen, kein Ersatz dafür.
Internationale Fachkräfte planbar rekrutieren
Was ON7 dazu beitragen kann
ON7 ist eine digitale Plattform, die internationale Fachkräftegewinnung von Anfang bis Ende an einem Ort bündelt. Sprachliche Vorbereitung im Herkunftsland, Dokumentenmanagement, Visa-Prozesse, Anerkennung und Onboarding laufen über einen zusammenhängenden Ablauf statt über viele Einzelstellen und Behördengänge.
Genau an der Stelle, an der die Zahlen auseinanderlaufen, greift das. Wenn nicht die Gehaltsgrenze der Engpass ist, sondern das Verfahren davor und danach, dann entscheidet die Qualität dieses Verfahrens über den Erfolg einer Einstellung. Eine Plattform, die den Stand jedes Vorgangs sichtbar macht und die richtigen Unterlagen zur richtigen Zeit einfordert, macht den Weg planbar und nachvollziehbar.
Eine Plattform verkürzt keine gesetzliche Frist und ersetzt keine Behördenentscheidung. Aber sie verhindert, dass ein Verfahren an einem fehlenden Dokument scheitert, das seit Monaten hätte vorliegen können.
Die Schwelle sagt nichts darüber, ob jemand kommt
Verdienstgrenzen sind ein sinnvolles Instrument. Sie schützen vor Lohndumping und halten die Erwerbsmigration auf einem qualifizierten Niveau. Nur beschreiben sie eine Eintrittsbedingung, nicht eine Entscheidung. Ob eine Fachkraft sich für Deutschland entscheidet, hängt an der Dauer des Verfahrens, an der Anerkennung ihres Abschlusses und daran, ob der Weg von außen überhaupt nachvollziehbar wirkt.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Arbeitgeber heißt das zweierlei. Die Werte für 2026 gehören in die Personalplanung, weil sie verbindlich sind. Und der Prozess dahinter gehört ebenso dorthin, weil er der eigentliche Engpass ist. Eine Gehaltsgrenze regelt, wer kommen darf - nicht, ob jemand kommt.