Infektionsschutzbelehrung Auffrischung: Ihre Pflichten & die einfache Online-Lösung
Sie haben Ihre erste Infektionsschutzbelehrung bereits absolviert und arbeiten im Lebensmittelbereich? Dann ist die Frage nach der Infektionsschutzbelehrung Auffrischung von größter Bedeutung für Sie und Ihren Arbeitgeber! Das Gesundheitszeugnis mag einmalig ausgestellt worden sein, doch die Hygienevorschriften des Infektionsschutzgesetzes (§43 IfSG) verlangen regelmäßige Aktualisierungen Ihres Wissens.
Wir erklären Ihnen genau, wie oft eine IfSG Folgebelehrung nötig ist, wer dafür zuständig ist und wie Sie oder Ihre Mitarbeiter diese wichtige Pflicht ganz einfach online erfüllen können.
Warum ist eine Auffrischung der Infektionsschutzbelehrung überhaupt nötig?
Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist zwar eine einmalige Voraussetzung für die Aufnahme bestimmter Tätigkeiten im Lebensmittelbereich, doch damit ist es nicht getan. Das Gesetz sieht vor, dass das Wissen über Hygiene und Infektionsschutz regelmäßig aufgefrischt wird. Dies dient mehreren entscheidenden Zielen:
- Sicherung der öffentlichen Gesundheit: Kontinuierliche Schulungen minimieren das Risiko der Verbreitung von Krankheiten durch Lebensmittel.
- Anpassung an neue Vorschriften: Hygienestandards und Bestimmungen können sich ändern. Regelmäßige Belehrungen stellen sicher, dass alle auf dem aktuellen Stand sind.
- Bewusstsein schärfen: Auch wenn die Grundkenntnisse vorhanden sind, hilft eine Wiederholung, das Bewusstsein für alltägliche Hygienemaßnahmen im Arbeitsalltag hochzuhalten.
- Rechtssicherheit für Arbeitgeber: Die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten Infektionsschutzgesetz schützt vor Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen.
Ohne diese regelmäßigen Auffrischungen ist das ursprünglich "lebenslang gültige" Gesundheitszeugnis im Kontext der ausgeübten Tätigkeit nicht mehr ausreichend.
Wie oft ist die Infektionsschutzbelehrung Auffrischung nötig und wer ist zuständig?
Die klare Regelung des Infektionsschutzgesetzes besagt:
- Alle zwei Jahre: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter, die im Lebensmittelbereich oder in den anderen relevanten Tätigkeitsfeldern arbeiten, spätestens alle zwei Jahre erneut über die Inhalte des §43 IfSG zu belehren.
- Der Arbeitgeber ist verantwortlich: Im Gegensatz zur Erstbelehrung, die oft über das Gesundheitsamt oder autorisierte Online-Anbieter erfolgt, liegt die Zuständigkeit für die zweijährliche Belehrung beim Arbeitgeber. Er muss die Schulung durchführen und die Teilnahme dokumentieren.
Diese Dokumentationspflicht ist entscheidend und muss bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Ihre einfache Lösung: Die Online-Auffrischung der Infektionsschutzbelehrung
Die Pflicht zur zweijährlichen Folgebelehrung kann für Arbeitgeber, insbesondere mit vielen Mitarbeitern, eine logistische Herausforderung darstellen. Doch es gibt eine effiziente und anerkannte Lösung: die Online Infektionsschutzbelehrung Auffrischung!
Ob Sie als Einzelperson Ihre Kenntnisse aktualisieren möchten oder als Unternehmen die Hygienebelehrung Wiederholung für Ihr gesamtes Team organisieren müssen - unsere digitale Plattform bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
- Flexibilität pur: Ihre Mitarbeiter können den Online Auffrischungskurs jederzeit und von jedem internetfähigen Gerät aus absolvieren. Keine Terminabstimmung, keine Anreise!
- Zeitersparnis: Der Kurs ist prägnant und auf das Wesentliche reduziert, um eine effiziente Wissensaktualisierung zu gewährleisten.
- Rechtssicher & Nachweisbar: Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen digitalen Nachweis, der Ihre Dokumentationspflicht erfüllt und bei Behörden anerkannt wird.
- Kosteneffizient: Eine Online-Lösung spart nicht nur Zeit, sondern oft auch Schulungskosten.
- Immer aktuell: Unsere Inhalte werden kontinuierlich an die neuesten gesetzlichen Bestimmungen und Hygienestandards angepasst.
Fazit: Bleiben Sie gesetzeskonform und hygienisch auf dem neuesten Stand!
Die Gültigkeit Ihres Gesundheitszeugnisses und die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes hängt maßgeblich von der regelmäßigen Auffrischung Ihrer Infektionsschutzbelehrung ab. Nutzen Sie die moderne und unkomplizierte Möglichkeit, diese Folgebelehrung IfSG online zu absolvieren.
Sichern Sie sich und Ihren Betrieb ab, indem Sie proaktiv die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Mit unserem Online Auffrischungskurs sind Sie stets auf der sicheren Seite!