Häufige Fragen (FAQ) zur Infektionsschutzbelehrung & Ihrem Gesundheitszeugnis Online
Sie haben Fragen rund um die Infektionsschutzbelehrung online oder das Gesundheitszeugnis? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt! Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Kosten, Gültigkeit, der Notwendigkeit und dem genauen Ablauf Ihrer Belehrung nach §43 IfSG - schnell, verständlich und transparent.
Allgemeine Fragen zur Infektionsschutzbelehrung & dem Gesundheitszeugnis
Was ist ein Gesundheitszeugnis und wofür wird es benötigt?
Ein Gesundheitszeugnis ist die offizielle Bescheinigung über eine erfolgreich absolvierte Belehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Es bestätigt, dass Sie über relevante Hygienemaßnahmen und Kenntnisse zu übertragbaren Krankheiten verfügen, die im Umgang mit Lebensmitteln oder in bestimmten sensiblen Bereichen wichtig sind. Es dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Wer braucht eine Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG?
Die Belehrung ist Pflicht für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Dies betrifft die Gastronomie, Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, den Lebensmittelhandel (z.B. Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien) und die Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen, Kitas, Schulen). Auch Reinigungspersonal in diesen Bereichen ist betroffen. Erfahren Sie mehr im Artikel: "Infektionsschutzbelehrung & Gesundheitszeugnis: Wer benötigt es wirklich?"
Ist das Gesundheitszeugnis das Gleiche wie ein ärztliches Gesundheitszeugnis?
Nein, das Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nicht identisch mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis. Das IfSG-Zeugnis (oft auch Lebensmittelbelehrung genannt) bestätigt Ihre Belehrung über Hygienemaßnahmen und Infektionsrisiken. Es wird in der Regel vom Gesundheitsamt oder einem dafür zugelassenen Online-Anbieter ausgestellt. Ein ärztliches Gesundheitszeugnis hingegen ist ein allgemeines Attest, das Ihren Gesundheitszustand für andere Zwecke (z.B. Sport, Schule) beurteilt und ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene IfSG-Belehrung nicht. Erfahren Sie mehr im Artikel: "Das Gesundheitszeugnis beim Hausarzt? Wichtige Infos & Ihre Online-Alternative"
Fragen zu Ablauf & Durchführung der Online-Belehrung
Wie läuft die Infektionsschutzbelehrung online ab?
Der Ablauf der Infektionsschutzbelehrung online ist in wenigen einfachen Schritten erledigt. Für Privatpersonen beinhaltet dies den Online-Kauf, Login, eine schnelle digitale Verifizierung per Ausweis und das Absolvieren des Kurses mit Video und Test. Für Unternehmen bieten wir eine zentrale Verwaltung und einen optimierten Einladeprozess für Mitarbeiter. Nach Bestehen erhalten Sie Ihr Zertifikat sofort. Erfahren Sie mehr im Artikel: "Der einfache Weg zum Gesundheitszeugnis: Ihr Online-Ablauf in 5 Minuten erklärt"
Wann erhalte ich mein Zertifikat?
Ihr Zertifikat erhalten Sie sofort und ohne Wartezeit! Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Belehrung wird Ihr Gesundheitszeugnis automatisch generiert und steht Ihnen direkt als PDF zum Download bereit. So können Sie es umgehend Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Kann ich den Online-Kurs & die Prüfung wiederholen, wenn ich nicht bestanden habe?
Ja, selbstverständlich! Sollten Sie die abschließenden Prüfungsfragen beim ersten Versuch nicht bestehen, können Sie den Online-Kurs und die Prüfung selbstverständlich kostenlos wiederholen. Wir möchten sicherstellen, dass Sie alle Inhalte verstanden haben und erfolgreich zu Ihrem Zertifikat kommen.
Welcher Arzt stellt das Zertifikat aus?
Die Bescheinigung über Ihre Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG wird nicht von einem beliebigen Arzt ausgestellt. Die Belehrung und die Ausstellung des Zertifikats müssen von einer vom Gesundheitsamt beauftragten oder zugelassenen Stelle erfolgen. Bei uns wird Ihr digitales Gesundheitszeugnis nach erfolgreicher Belehrung durch Benedikt Stenzel, einem dafür autorisierten Arzt, ausgestellt. Das sichert die bundesweite Anerkennung.
Auf welchem Computer oder Handy kann ich den Kurs machen?
Unser Online-Kurs ist browserbasiert und responsiv gestaltet. Das bedeutet, Sie können die Belehrung bequem auf nahezu jedem internetfähigen Gerät absolvieren: egal ob auf Ihrem Computer (PC oder Mac), Laptop, Tablet oder Smartphone (Android oder iOS). Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung.
Kann ich die Belehrung fortfahren, wenn ich zwischendurch unterbrochen werde?
Ja, das ist möglich! Wenn Sie während der Belehrung unterbrochen werden, können Sie jederzeit an der Stelle fortfahren, an der Sie aufgehört haben. Ihr Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Ungültiger Link oder Fehler beim Zugriff auf den Kurs?
Der Link aus der initialen E-Mail ist aus Sicherheitsgründen nur ein mal gültig. Sie können aber jederzeit unter https://health-pass.on7.de/auth einen neuen Login-Code anfordern, indem Sie Ihre E-Mail in das dafür vorgesehene Feld eingeben. Sie werden dann aufgefordert einen 6-stelligen Code einzugeben. Dieser Code befindet sich in der E-Mail.
AUSWEISPRÜFUNG: Wie funktioniert das und was passiert mit meinen Bildern?
Die Ausweisprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt zur Verifizierung Ihrer Identität und zur Sicherstellung der Gültigkeit Ihres Zertifikats. Sie erfolgt digital und unkompliziert. Während des Prozesses werden Sie gebeten, ein Bild von Ihrem Ausweis und ein Selfie zu machen. Diese Daten werden ausschließlich zur einmaligen Identitätsprüfung verwendet, verschlüsselt übertragen und gemäß den strengen deutschen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet und nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Ihre Daten sind bei uns sicher.
AUSWEISPRÜFUNG: Fehlschlag aufgrund des Alters
Der von uns verwendete Diensleister erlaubt die automatische Verifizierung nur für Personen ab 16 Jahren. Sollten Sie jünger sein, müssen wir die Identitätsprüfung manuell durchführen. In diesem Fall senden Sie uns gerne einfach ein Foto des Ausweisdokuments an support@on7.de.
AUSWEISPRÜFUNG: Ich verstehe die Ausweisprüfung nicht oder habe technische Probleme
Falls Sie technische Probleme haben oder die Ausweisprüfung nicht verstehen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Falls Sie in Kauf nehmen möchten, dass die Identitätsprüfung manuell durchgeführt wird, können Sie uns auch einfach ein Foto des Ausweisdokuments an support@on7.de senden.
Fragen zu Gültigkeit, Kosten & Wiederholung
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Nachfolgebelehrung?
Die Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 IfSG ist die erstmalige Belehrung, die Sie benötigen, wenn Sie eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, in der Gastronomie oder im Ausstellergewerbe aufnehmen. Sie muss durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen dafür bevollmächtigten Arzt erfolgen (oder einen autorisierten Online-Anbieter wie uns für Privatpersonen). Die Nachfolgebelehrung ist dann spätestens alle zwei Jahre notwendig, wenn Sie bei dem gleichen Arbeitgeber weiterarbeiten. Diese kann auch unternehmensintern durch eine autorisierte Person erfolgen oder - falls nicht verfügbar oder gewünscht - einfach und digital über unser Portal durchgeführt werden. Wichtig: Eine Nachfolgebelehrung ist nur gültig, wenn Sie eine Erstbelehrung physisch nachweisen können. Erfahren Sie mehr im Artikel: "Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses: Alles zur Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG"
Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?
Die Infektionsschutzbelehrung nach §§42, 43 IfSG ist eine Bescheinigung mit lebenslanger Gültigkeit, unter der Voraussetzung, dass Sie die entsprechende Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung aufnehmen. Entscheidend für die fortlaufende Gültigkeit im Berufsalltag ist jedoch, dass spätestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt. Kann die Nachfolgebelehrung nicht durch den Arbeitgeber durchgeführt werden, bieten wir Ihnen die digitale Lösung auf unserem Portal an. Erfahren Sie mehr im Artikel: "Infektionsschutzbelehrung Auffrischung: Ihre Pflichten & die einfache Online-Lösung"
Was passiert, wenn ich ohne Belehrung arbeite?
Das Arbeiten ohne die vorgeschriebene Infektionsschutzbelehrung in einem sensiblen Bereich kann ernste Konsequenzen haben. Bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt drohen empfindliche Strafen, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Bei wiederholten Verstößen kann es sogar zum Entzug der Betriebserlaubnis für das Unternehmen kommen. Im Falle von Verunreinigungen oder Krankheiten, die auf mangelnde Hygiene zurückzuführen sind, können zudem strafrechtliche Aspekte wie Körperverletzung relevant werden.
Ich habe mein Zertifikat nicht erhalten. Was kann ich tun?
In der Regel senden wir Ihnen Ihr Zertifikat zur Infektionsschutzbelehrung bei bestandener Prüfung innerhalb von ca. 10 Minuten nach Übermittlung Ihrer Prüfungsfragen zu. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte zuerst Ihren JUNK/SPAM-Ordner. Überprüfen Sie auch die E-Mail-Adresse, die bei der Bestellung angegeben wurde. Falls Sie weiterhin Schwierigkeiten haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an support@on7.de, damit wir Ihnen das Zertifikat umgehend zukommen lassen können.
Fragen für Unternehmen & Arbeitgeber
Welche Pflichten haben Arbeitgeber bezüglich der Infektionsschutzbelehrung?
Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstbelehrung ihrer Mitarbeiter sicherzustellen und diese dann spätestens alle zwei Jahre über die Inhalte des IfSG nachzubelehren und dies zu dokumentieren. Wir unterstützen Firmen, die Personen beschäftigen, mit effizienten Online-Lösungen für die Erst- und Folgebelehrungen sowie die zentrale Verwaltung aller Zertifikate. Erfahren Sie mehr im Artikel: "Infektionsschutzbelehrung für Firmen & Arbeitgeber: Ihre IfSG-Pflichten digital erfüllen"
Können wir als Unternehmen die Folgebelehrungen digital verwalten?
Ja! Unser intuitives Dashboard ermöglicht es Ihnen als Arbeitgeber, all Ihre Mitarbeiter einzuladen, ihren Fortschritt bei der Belehrung zu verfolgen und alle Zertifikate sowie die Nachweise für zukünftige digitale Folgebelehrungen zentral zu speichern und zu verwalten. Dies ist ideal für Ihre Dokumentationspflicht.
Fazit: Ihre Fragen beantwortet, Ihr Weg ist klar!
Wir hoffen, unser FAQ-Bereich konnte alle Ihre Fragen zur Infektionsschutzbelehrung online und zum Gesundheitszeugnis umfassend beantworten. Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Bescheinigung so einfach, flexibel und sicher wie möglich zu machen.
Bereit, Ihre Infektionsschutzbelehrung zu starten oder aufzufrischen?